Hinterbliebenenvorsorge – Sarah Maria Wollmann
Leistungen

Hinter­bliebenenvorsorge

Wer Verantwortung für andere trägt, sollte sicherstellen, dass Familie und nahestehende Menschen auch dann abgesichert sind, wenn man selbst nicht mehr da ist. Ich begleite dich bei diesem wichtigen und persönlichen Thema mit dem nötigen Feingefühl.

Was bleibt zurück, wenn du gehst?

Der Tod eines Menschen hinterlässt neben dem persönlichen Verlust oft auch finanzielle Folgen: laufende Kredite, Mietkosten, die Versorgung von Kindern oder der Wegfall des Haupteinkommens. Hinterbliebene stehen dann häufig vor einer doppelten Belastung – emotional und finanziell.

Hinterbliebenenvorsorge bedeutet, jetzt die Weichen zu stellen, damit deine Familie oder deine nahestehenden Menschen in einer ohnehin schwierigen Situation nicht auch noch in finanzielle Not geraten.

Gesetzliche Absicherung reicht oft nicht
Die gesetzliche Witwen-/Witwerrente (§§ 46 ff. SGB VI) und Waisenrente (§ 48 SGB VI) decken in der Regel nur einen Teil des entfallenen Einkommens ab – und sind zudem an strenge Voraussetzungen geknüpft, z. B. eine Mindestversicherungszeit. Selbstständige haben häufig gar keinen gesetzlichen Hinterbliebenenrentenanspruch.

Die wichtigsten Produkte im Überblick

Je nach Situation – mit oder ohne Kinder, mit oder ohne Immobilienkredit, verheiratet oder unverheiratet – sind unterschiedliche Produkte sinnvoll.

ProduktLeistungBesonderheitGeeignet für
RisikolebensversicherungVereinbarte Todesfallsumme wird im Todesfall an Bezugsberechtigte ausgezahltGünstigster Hinterbliebenenschutz; keine Sparkomponente; Laufzeit frei wählbarAlle mit finanzieller Verantwortung für andere – besonders Familien und Kreditnehmer
Risikolebensversicherung verbunden / über KreuzAbsicherung beider Partner gegenseitig ohne Erbschaftsteuer-ProblemJeder Partner schließt Vertrag auf das Leben des anderen ab; sinnvoll für unverheiratete PaareUnverheiratete Paare, Lebenspartner ohne Trauschein
KapitallebensversicherungTodesfallschutz + Erlebensfallleistung (Kapitalaufbau)Kombiniert Absicherung mit Sparen; Kosten höher als reine RisikoversicherungWenn gleichzeitig Kapitalaufbau gewünscht – individuelle Prüfung empfohlen
SterbegeldversicherungGeringere Versicherungssumme speziell für BestattungskostenOhne Gesundheitsprüfung möglich; geringere Auszahlungssummen; oft für ältere PersonenZur Abdeckung von Bestattungskosten unabhängig vom Alter

Risikoleben – einfach, wichtig, günstig

Die Risikolebensversicherung ist die direkteste und kostengünstigste Form der Hinterbliebenenabsicherung. Sie zahlt im Todesfall die vereinbarte Summe – ohne Gesundheitsprüfung beim Leistungsfall, aber mit einer Gesundheitsprüfung bei Antragstellung.

Worauf du beim Abschluss achten solltest

  • Versicherungssumme: Die Summe sollte den finanziellen Bedarf der Hinterbliebenen abdecken – z. B. ausstehende Kreditschulden, Kinderunterhalt und Einkommensersatz für mehrere Jahre. Die konkrete Bedarfsermittlung erfolgt individuell.
  • Laufzeit: Idealerweise bis die finanzielle Verantwortung endet – z. B. bis Kinder selbstständig sind oder ein Kredit abbezahlt ist.
  • Bezugsrecht: Korrekte Benennung des Bezugsberechtigten ist entscheidend – bei falscher Gestaltung können Erbschaft- und Schenkungsteuer entstehen. Bei unverheirateten Paaren besonders zu beachten.
  • Gesundheitsfragen: Alle Fragen müssen wahrheitsgemäß beantwortet werden. Fehlerhafte Angaben können zur Leistungsfreiheit führen.
  • Dynamik: Optionale jährliche Erhöhung der Summe ohne erneute Gesundheitsprüfung möglich.

Wichtig – Bezugsrecht & Erbschaftsteuer: Die Risikolebensversicherung fließt bei korrekter Bezugsberechtigung direkt an die benannte Person – am Nachlass vorbei. Dies hat steuerliche Konsequenzen (§ 20 ErbStG). Bei unverheirateten Paaren sind die Freibeträge für Erbschaft- und Schenkungsteuer erheblich geringer als bei Ehegatten. Für steuerliche Gestaltungsfragen bitte einen Steuerberater hinzuziehen.

Über die Versicherung hinaus – Testament & Vollmachten

Eine Hinterbliebenenabsicherung ist vollständiger, wenn sie durch rechtliche Vorsorgedokumente ergänzt wird. Diese fallen zwar nicht in mein Tätigkeitsfeld als Versicherungsmaklerin, sind aber eng mit der finanziellen Vorsorge verknüpft – ich weise deshalb gern auf ihre Bedeutung hin.

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Testament & Erbrecht
Ohne Testament gilt gesetzliche Erbfolge (§§ 1924 ff. BGB). Unverheiratete Partner erben grundsätzlich nichts. Ein notariell beurkundetes Testament stellt sicher, dass das Vermögen nach deinen Wünschen verteilt wird. Für rechtliche Beratung bitte einen Fachanwalt für Erbrecht hinzuziehen.
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Vorsorgevollmacht & Patientenverfügung
Regelt, wer im Fall von Geschäftsunfähigkeit (z. B. durch Unfall oder Krankheit) Entscheidungen treffen darf – auch vor dem Tod relevant. Diese Dokumente ergänzen die finanzielle Absicherung sinnvoll. Auch hier empfehle ich rechtliche Beratung.
Persönliche Beratung

Für die, die dir wichtig sind.

Ich begleite dich bei der Hinterbliebenenvorsorge mit dem nötigen Feingefühl und dem klaren Blick für das Wesentliche – damit du weißt, dass deine Familie abgesichert ist, egal was kommt.

Rechtlicher Hinweis: Die Informationen dienen der allgemeinen Orientierung. Sie ersetzen weder eine individuelle Versicherungsberatung noch eine rechtliche oder steuerliche Beratung. Für erb- und steuerrechtliche Fragen (Testament, Bezugsrecht, Erbschaftsteuer) bitte Fachanwälte und Steuerberater hinzuziehen. Sarah Maria Wollmann ist als freie Versicherungsmaklerin (Reg.-Nr. D-OKIK-9STX0-44) tätig und berät zu Versicherungsprodukten gemäß §§ 60, 61 VVG.