BU in Teilzeit: Was Mütter über ihre Berufsunfähigkeitsversicherung wissen müssen

BU in Teilzeit: Was Mütter über ihre Berufsunfähigkeitsversicherung wissen müssen | Sarah Wollmann
Berufsunfähigkeit Juli 2026 ca. 8 Min. Lesezeit

BU in Teilzeit:
Was Mütter über ihre Berufsunfähigkeitsversicherung wissen müssen

Du hast eine Berufsunfähigkeitsversicherung – und glaubst, damit abgesichert zu sein. Aber wenn du in Elternzeit warst oder jetzt in Teilzeit arbeitest, kann genau dieser Vertrag im Ernstfall deutlich weniger leisten als du erwartest. Ich erkläre dir, wo die Lücken entstehen – und was du tun kannst, bevor es darauf ankommt.

Das Problem, das die meisten nicht auf dem Schirm haben

Eine Berufsunfähigkeitsversicherung zahlt eine monatliche Rente, wenn du dauerhaft nicht mehr in der Lage bist, deinen zuletzt ausgeübten Beruf in wesentlichen Teilen auszuüben. So weit, so bekannt.

Was viele Mütter nicht wissen: Die Höhe dieser Rente hängt direkt von der versicherten Summe ab – und die wiederum wurde oft zu einem Zeitpunkt festgelegt, zu dem das Einkommen noch ein anderes war. Wer damals Vollzeit gearbeitet hat, eine BU abgeschlossen hat – und jetzt in Teilzeit ist – hat oft eine versicherte Rente, die nicht mehr zum tatsächlichen Lebensstandard passt.

Und dann gibt es noch das Elternzeit-Thema. Was passiert eigentlich mit deiner BU, wenn du gar keinen aktiven Beruf ausübst?

Elternzeit und BU: Was wirklich gilt

Die Elternzeit ist versicherungsrechtlich eine sensible Phase. Entscheidend ist, was dein Vertrag dazu sagt – und viele Verträge sagen dazu leider wenig oder nichts Gutes.

Der Referenzberuf – welcher Beruf ist eigentlich versichert?

Die meisten BU-Verträge beziehen sich auf den „zuletzt in gesunden Tagen ausgeübten Beruf“. In der Elternzeit übst du keinen Beruf aus. Das wirft eine wichtige Frage auf: Wenn du während der Elternzeit berufsunfähig wirst – welcher Beruf wird dann als Referenz herangezogen?

⚠ Was schlechte Klauseln bedeuten
In manchen älteren oder günstigeren Tarifen kann der Versicherer argumentieren, dass während der Elternzeit der „aktuelle Beruf“ die Tätigkeit als Mutter im Haushalt ist – und daran messen, ob Berufsunfähigkeit vorliegt. Das kann dazu führen, dass die Leistung verweigert oder erheblich erschwert wird. Gute Klauseln definieren eindeutig: Als Referenz gilt der zuletzt aktiv ausgeübte Beruf vor der Elternzeit.

Was gute Tarife garantieren

Hochwertige BU-Tarife enthalten eine eindeutige Regelung: Der zuletzt ausgeübte Beruf vor der Elternzeit bleibt der Referenzberuf für die Dauer der Elternzeit. Das klingt selbstverständlich – ist es aber nicht.

Wenn dein Vertrag das nicht klar regelt, ist das ein Punkt, den wir uns in der Beratung unbedingt anschauen sollten.

Die Teilzeit-Falle: Zu niedrige BU-Rente

Hier liegt das zweithäufigste Problem, das ich in der Beratungspraxis sehe. Der Ablauf ist immer ähnlich:

Vor der Geburt
Vollzeit, gutes Gehalt, BU abgeschlossen
BU-Rente von 2.000 € entspricht damals ~75 % des Nettoeinkommens. Passt.
Elternzeit
Kein Einkommen, BU läuft weiter
Beiträge werden weitergezahlt oder gestundet. BU-Rente bleibt bei 2.000 €.
Wiedereinstieg Teilzeit
60 % Stelle, deutlich niedrigeres Einkommen
Aktuelle Einkommenssituation: 1.400 € netto. Die BU-Rente von 2.000 € klingt jetzt nach viel – stimmt aber nicht. Der tatsächliche Einkommensbedarf der Familie bleibt höher: Miete, Auto, Kinderbetreuung laufen weiter.
BU-Fall
Leistung: 2.000 € – aber reicht die?
Das Haushaltseinkommen bricht ein. Die 2.000 € BU-Rente wurden am Teilzeiteinkommen gemessen – nicht am Familienbedarf. Und eine Anpassung nach oben ist jetzt ohne Gesundheitsprüfung oft nicht mehr möglich.

Das ist kein hypothetisches Szenario. Das ist der Ablauf, den ich regelmäßig in der Beratung vorfinde.

Die Lösung: Nachversicherungsgarantie

Für Mütter ist die Nachversicherungsgarantie das vielleicht wichtigste Merkmal einer BU-Versicherung – noch vor dem Beitrag.

Eine Nachversicherungsgarantie ermöglicht es dir, die versicherte BU-Rente bei bestimmten Lebensereignissen zu erhöhen – ohne erneute Gesundheitsprüfung. Das ist entscheidend, weil eine Gesundheitsprüfung nach Jahren mit Schwangerschaft, Rückenproblemen oder einer behandelten Depression erheblich schwieriger sein kann als beim ursprünglichen Abschluss.

Typische Lebensereignisse mit Nachversicherungsrecht
  • Geburt oder Adoption eines Kindes
  • Heirat oder Scheidung
  • Aufnahme einer selbstständigen Tätigkeit
  • Beruflicher Wiedereinstieg nach Elternzeit
  • Gehaltserhöhung oder Beförderung
  • Abschluss einer Ausbildung oder eines Studiums
  • Kauf einer Immobilie

Wichtig: Die Fristen für die Nachversicherung sind begrenzt – meist 3–6 Monate nach dem Ereignis. Wer die Frist verpasst, verliert das Recht auf Anpassung ohne Gesundheitsprüfung.

Was Mütter beim Wiedereinstieg prüfen sollten

Der Wiedereinstieg nach der Elternzeit ist einer der häufig verpassten Momente für eine BU-Anpassung. Dabei ist er ideal: neues Einkommen, neuer Beruf (manchmal), neue Lebenssituation – und damit oft ein legitimes Nachversicherungsereignis.

Eine Lehrerin reduziert nach der Geburt ihres zweiten Kindes auf 50 % und kehrt drei Jahre später auf 80 % zurück. Beim Wiedereinstieg hätte sie das Recht genutzt, ihre BU-Rente von 1.500 € auf 2.200 € zu erhöhen – ohne Gesundheitsprüfung. Sie wusste es nicht. Als sie zwei Jahre später eine Diagnose bekommt, ist das Nachversicherungsrecht längst abgelaufen. Die Rente bleibt bei 1.500 €.

Was ist, wenn ich noch gar keine BU habe?

Dann solltest du jetzt handeln – nicht nächstes Jahr. Das Alter bei Abschluss und der Gesundheitszustand zum Zeitpunkt der Antragstellung sind die zwei wichtigsten Faktoren für den Beitrag und die Annahmebereitschaft des Versicherers.

Und genau hier liegt eine häufige Falle: Wer nach der Elternzeit zurückkommt, hat manchmal Rückenprobleme durch das Tragen des Kindes, eine behandelte Erschöpfung oder andere gesundheitliche Veränderungen. All das wird bei der Gesundheitsprüfung abgefragt und kann zu Ausschlüssen oder Risikozuschlägen führen.

Anonyme Risikovoranfrage – das schützt dich
Bevor du irgendwo einen BU-Antrag stellst, sollte eine anonyme Risikovoranfrage bei mehreren Versicherern erfolgen. Ich führe diese für dich durch – ohne dass ein Eintrag in der Wagnisdatei (HIS) entsteht. So weiß ich vorab, welche Gesellschaft dich zu welchen Konditionen annehmen würde – und du stellst nur dort einen Antrag, wo Erfolg wahrscheinlich ist.

Deine Checkliste – was jetzt zu tun ist

  • BU-Vertrag heraussuchen und Referenzberuf prüfen: Ist klar geregelt, dass die Elternzeit den Referenzberuf nicht verändert?
  • Versicherte Rente mit aktuellem Bedarf abgleichen: Würde die Rente deinen tatsächlichen Einkommensbedarf decken – nicht nur dein aktuelles Teilzeiteinkommen?
  • Nachversicherungsgarantie prüfen: Gibt es sie? Welche Ereignisse lösen sie aus? Bist du gerade in einem Zeitfenster?
  • Letzte Gesundheitsprüfung bedenken: Hat sich dein Gesundheitszustand seit dem Abschluss verändert? Falls ja, möglichst bald handeln.
  • Frist nicht verpassen: Hast du gerade ein Lebensereignis – Wiedereinstieg, zweites Kind, neue Stelle? Das Nachversicherungsrecht läuft innerhalb von Monaten ab.
  • Anpassung beantragen oder neue BU prüfen: Mit einer freien Versicherungsmaklerin, die Klauseln vergleicht – nicht nur Preise.

Was ich als Mutter selbst erlebt habe

Ich kenne diese Phase nicht nur aus der Beratungspraxis. Ich habe selbst erlebt, wie das Thema Absicherung in der Familienzeit in den Hintergrund rückt – weil andere Dinge drängender erscheinen. Das Kind, der Alltag, der Wiedereinstieg.

Aber genau in dieser Phase entstehen die Lücken, die sich Jahre später als die teuersten herausstellen. Deshalb ist es mir wichtig, das Thema klar zu benennen – ohne Druck, aber ohne Beschönigung. Mehr zur Berufsunfähigkeitsversicherung auf meiner Leistungsseite →

SW
Autorin
Sarah Maria Wollmann
Freie Versicherungsmaklerin · Lohmar
Mutter, ehemalige Mitunternehmerin und freie Versicherungsmaklerin mit über 20 Jahren Branchenerfahrung. Ich kenne die Fragen in diesem Artikel nicht nur aus der Beratung – sondern aus eigener Erfahrung. Ich vergleiche Klauseln, nicht nur Preise.
Reg.-Nr. D-OKIK-9STX0-44 · IHK Bonn/Rhein-Sieg · § 34d Abs. 1 GewO
Kostenlose BU-Beratung für Mütter

Lass uns deine BU gemeinsam auf Lücken prüfen.

Ob bestehender Vertrag, geplante Anpassung oder erste BU – ich schaue mir deine Situation an und sage dir ehrlich, was gut ist und was nicht. Ohne Druck, ohne Standardlösung.

Zur Arbeitskraftabsicherung →
Rechtlicher Hinweis: Dieser Artikel dient der allgemeinen Information und ersetzt keine individuelle Versicherungsberatung. Klauselmerkmale beziehen sich auf marktübliche Bedingungen hochwertiger BU-Tarife und stellen keine Zusicherung konkreter Vertragsinhalte dar. Beispielszenarien sind fiktiv und dienen der Veranschaulichung. Sarah Maria Wollmann ist als freie Versicherungsmaklerin (Reg.-Nr. D-OKIK-9STX0-44) tätig und berät zu Versicherungsprodukten gemäß §§ 60, 61 VVG. Keine Steuer- oder Rechtsberatung.

Ähnliche Beiträge

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert