BU-Versicherung trotz Vorerkrankungen möglich?

BU-Versicherung trotz Vorerkrankungen – so klappt es doch | Sarah Wollmann
Arbeitskraftabsicherung August 2026 ca. 10 Min. Lesezeit

BU-Versicherung trotz
Vorerkrankungen

„Mit meiner Krankengeschichte bekomme ich sowieso keine BU.“ Diesen Satz höre ich oft – und meistens stimmt er nicht. Vorerkrankungen führen längst nicht immer zur Ablehnung. Häufig geht mehr, als die Betroffenen denken. Man muss nur den richtigen Weg gehen: keinen vorschnellen Antrag, sondern eine anonyme Voranfrage. Dieser Artikel zeigt, wie das funktioniert.

Vorab: Ich weiß, dass dieses Thema mit Sorge besetzt ist – gerade wenn schon einmal eine Ablehnung im Raum stand oder man befürchtet, wegen einer alten Diagnose abgestempelt zu werden. Genau deshalb gibt es einen Weg, bei dem nichts riskiert wird, solange nicht klar ist, dass die Chancen gut stehen. Lesen Sie in Ruhe – und wenn Fragen bleiben, klären wir sie gemeinsam.
Die Realität

Vorerkrankung heißt nicht
automatisch Ablehnung

Der verbreitetste Irrtum bei diesem Thema: Menschen gehen davon aus, dass eine einzige Diagnose in der Akte die BU unmöglich macht. Und aus dieser Annahme heraus probieren sie es gar nicht erst – und stehen dann ganz ohne Absicherung da.

Die Wahrheit ist differenzierter. Versicherer bewerten Vorerkrankungen individuell, und sie tun es sehr unterschiedlich. Was der eine Anbieter ablehnt, versichert der nächste zu normalen Bedingungen. Entscheidend sind Faktoren wie:

  • Art der Erkrankung: Ein ausgeheilter Bandscheibenvorfall wird anders bewertet als eine chronische Erkrankung.
  • Verlauf und Zeitabstand: Etwas, das lange zurückliegt und folgenlos ausgeheilt ist, wiegt weniger schwer als etwas Akutes.
  • Ausgeübter Beruf: Ein Rückenleiden ist für eine Bürokraft weniger relevant als für jemanden mit körperlich schwerer Arbeit.
  • Behandlungsverlauf: Ob eine Behandlung abgeschlossen ist, spielt eine große Rolle.

Weil die Bewertungen so weit auseinandergehen, lohnt es sich fast immer, den Markt zu vergleichen – statt sich von einer einzigen Absage entmutigen zu lassen.

Die Möglichkeiten

Die vier möglichen Ergebnisse

„Antrag abgelehnt“ ist nur eines von mehreren möglichen Ergebnissen – und das seltenste, wenn man es richtig angeht. Das sind die vier Wege, die eine Risikoprüfung nehmen kann.

Annahme zu normalen Bedingungen Bestfall
Der Versicherer nimmt Sie ganz normal an, ohne Aufschlag und ohne Einschränkung. Das kommt häufiger vor, als man denkt – besonders bei leichteren oder länger zurückliegenden Vorerkrankungen.
Annahme mit Risikozuschlag Guter Kompromiss
Sie werden versichert, zahlen aber einen Aufschlag auf den Beitrag. Der große Vorteil: Der volle Schutz bleibt erhalten – auch für die Ursachen, die mit der Vorerkrankung zusammenhängen.
Annahme mit Ausschluss Situationsabhängig
Normaler Beitrag, aber eine bestimmte Ursache wird ausgeklammert. Ob das akzeptabel ist, hängt davon ab, wie wahrscheinlich genau diese Ursache für Ihren Beruf ist. Manchmal ein guter Deal, manchmal nicht.
Zurückstellung Später nochmal
Der Versicherer möchte erst den weiteren Verlauf abwarten – etwa nach einer noch nicht abgeschlossenen Behandlung. Kein „Nein für immer“, sondern ein „noch nicht“.
Der Punkt, der oft übersehen wird
Zwischen „normale Annahme“ und „Ablehnung“ liegen also zwei ganz brauchbare Zwischenwege – Zuschlag und Ausschluss. In der Praxis führt der richtige Weg viel häufiger zu einem dieser Ergebnisse als zu einer echten Absage. Man muss nur wissen, bei welchem Versicherer man anfragt. Und genau das lässt sich vorab klären.
Das Herzstück

Der sichere Weg:
die anonyme Voranfrage

Das ist die wichtigste Sache, die Sie aus diesem Artikel mitnehmen sollten – und der Grund, warum Sie mit einer Vorerkrankung niemals einfach so einen Antrag stellen sollten.

Bei einer anonymen Risikovoranfrage schildere ich Ihre gesundheitliche Situation – ohne Ihren Namen – mehreren Versicherern und frage deren Einschätzung ab. Sie erfahren dadurch, wer Sie zu welchen Bedingungen versichern würde, bevor irgendein offizieller Antrag läuft.

1
Gesundheitsangaben sammeln
Wir gehen Ihre Krankengeschichte gemeinsam durch – Diagnosen, Behandlungen, Zeiträume. Sorgfältig, damit die Einschätzung belastbar ist.
2
Anonym an mehrere Versicherer
Ich übermittle die Angaben ohne Ihren Namen an infrage kommende Anbieter und hole deren Voreinschätzung ein.
3
Ergebnisse vergleichen
Wir sehen, wer zu normalen Bedingungen annimmt, wer einen Zuschlag verlangt, wer einen Ausschluss setzt – und wer ablehnt.
4
Nur beim besten Anbieter beantragen
Erst wenn klar ist, wo die Chancen und Bedingungen am besten sind, stellen wir den echten Antrag – gezielt und mit guter Aussicht.
Warum das so wichtig ist
Eine offizielle Ablehnung oder ein Ausschluss kann in einer Datei gespeichert werden, die andere Versicherer einsehen. Ein einziger unbedachter Antrag kann so Ihre Chancen bei allen anderen Anbietern verschlechtern. Die anonyme Voranfrage vermeidet genau das: Solange kein Name fällt, wird nichts aktenkundig. Sie riskieren nichts.
Die Grundregel

Warum Verschweigen
keine Option ist

Manche kommen auf den Gedanken, eine Vorerkrankung bei der Gesundheitsprüfung einfach wegzulassen – aus Angst vor Zuschlag oder Ablehnung. Ich sage es deutlich: Das ist der gefährlichste Fehler überhaupt.

Bei der Gesundheitsprüfung müssen alle Fragen wahrheitsgemäß und vollständig beantwortet werden. Wer etwas verschweigt, begeht eine vorvertragliche Anzeigepflichtverletzung. Die Folge kann verheerend sein.

Was im Ernstfall passiert
Kommt im Leistungsfall heraus, dass eine Vorerkrankung verschwiegen wurde, kann der Versicherer die Leistung verweigern oder vom Vertrag zurücktreten. Sie hätten dann jahrelang Beiträge gezahlt – und bekommen im entscheidenden Moment nichts. Ein verschwiegener Vorbefund macht den gesamten Schutz wertlos. Deshalb: immer offen angeben, und über die anonyme Voranfrage den passenden Anbieter finden. Das ist nicht nur ehrlicher, sondern auch klüger.
Zur Einordnung

Häufige Vorerkrankungen –
und wie sie bewertet werden

Vorweg: Jede Bewertung ist ein Einzelfall, und die folgenden Punkte sind grobe Orientierung, keine Zusage. Trotzdem hilft es zu wissen, dass viele der häufigsten Vorerkrankungen versicherbar sind.

Rückenbeschwerden

Einer der häufigsten Gründe für Nachfragen – und oft weniger dramatisch für die Bewertung, als man denkt. Ein einmaliger, ausgeheilter Vorfall ohne bleibende Beschwerden wird häufig zu normalen oder leicht erhöhten Bedingungen versichert. Entscheidend sind Dauer, Behandlung und ob Beschwerden geblieben sind.

Psychotherapie / psychische Belastungen

Hier gehen die Bewertungen der Versicherer besonders weit auseinander – weshalb sich gerade hier die anonyme Voranfrage lohnt. Eine abgeschlossene, länger zurückliegende Therapie wegen einer nachvollziehbaren Belastungssituation (etwa Trauer) wird anders gesehen als eine schwere, andauernde Erkrankung. Pauschale Panik ist fehl am Platz – aber auch pauschale Entwarnung.

Allergien und Asthma

Leichtere Formen führen oft nur zu geringen oder gar keinen Zuschlägen. Bei schwererem Asthma kommt es auf den Verlauf und den Beruf an.

Bitte nicht selbst vorsortieren
Der häufigste Fehler ist, sich selbst „durchfallen“ zu lassen – nach dem Motto „das wird eh nichts“. Überlassen Sie die Einschätzung der anonymen Voranfrage. Ich habe schon oft erlebt, dass jemand mit einer vermeintlich „unmöglichen“ Krankengeschichte am Ende einen guten Vertrag bekommen hat. Es kostet nichts, es herauszufinden.
Plan B

Wenn die BU wirklich nicht geht

Manchmal führt auch die anonyme Voranfrage zu dem Ergebnis, dass eine klassische BU nicht oder nur zu untragbaren Bedingungen möglich ist. Auch dann ist noch nicht Schluss – es gibt Alternativen, die keine oder eine einfachere Gesundheitsprüfung haben.

  • Grundfähigkeitsversicherung: Sichert den Verlust bestimmter Grundfähigkeiten ab (Sehen, Gehen, Hände, Konzentration). Oft mit einfacherer Gesundheitsprüfung als die BU.
  • Erwerbsunfähigkeitsversicherung: Greift, wenn gar keine Tätigkeit mehr möglich ist. Höhere Hürde, aber oft leichter zu bekommen.
  • Dread-Disease-Versicherung: Zahlt bei bestimmten schweren Krankheiten eine Summe aus – als Teilabsicherung, wo BU und Grundfähigkeit nicht gehen.

Welche dieser Optionen bei welcher Vorerkrankung realistisch ist, schauen wir uns gemeinsam an. Mehr zu diesen Wegen steht auch im Beitrag zur BU für Selbstständige und allgemein bei der Arbeitskraftabsicherung.

Häufige Fragen

Was mich zu diesem Thema
oft gefragt wird

Bekomme ich eine BU trotz Vorerkrankung?
In vielen Fällen ja – oft geht mehr, als die Betroffenen erwarten. Ob und zu welchen Bedingungen ein Vertrag möglich ist, hängt von der Art der Vorerkrankung, ihrem Verlauf und dem ausgeübten Beruf ab. Statt einer pauschalen Ablehnung gibt es verschiedene Möglichkeiten: Annahme zu normalen Bedingungen, mit Risikozuschlag, mit Ausschluss einzelner Ursachen oder eine Zurückstellung. Der sicherste Weg zur Klärung ist die anonyme Risikovoranfrage bei mehreren Versicherern.
Was ist ein Risikozuschlag?
Ein Aufschlag auf den normalen Beitrag, den ein Versicherer bei erhöhtem Gesundheitsrisiko verlangt. Statt den Antrag abzulehnen, versichert der Anbieter die Person zu einem höheren Preis. Das ist häufig die faire Lösung, weil der volle Schutz erhalten bleibt – auch für die Ursachen, die mit der Vorerkrankung zusammenhängen. Die Höhe hängt von Art und Schwere der Vorerkrankung ab.
Was ist ein Ausschluss bei der BU?
Bei einem Ausschluss versichert der Anbieter zu normalen Beiträgen, klammert aber eine bestimmte Ursache oder ein Körperteil aus. Wird man aufgrund der ausgeschlossenen Ursache berufsunfähig, zahlt die Versicherung dafür nicht – für alle anderen Ursachen aber schon. Ein Ausschluss kann sinnvoll sein, wenn die Alternative eine Ablehnung wäre; ob er akzeptabel ist, hängt davon ab, wie wahrscheinlich die ausgeschlossene Ursache für den eigenen Beruf ist.
Muss ich bei der Gesundheitsprüfung wirklich alles angeben?
Ja. Die Fragen müssen wahrheitsgemäß und vollständig beantwortet werden. Wer Vorerkrankungen verschweigt, riskiert die vorvertragliche Anzeigepflichtverletzung: Der Versicherer kann im Leistungsfall die Zahlung verweigern oder vom Vertrag zurücktreten. Damit wäre der gesamte Schutz wertlos. Es ist immer besser, offen anzugeben und über eine anonyme Voranfrage den passenden Versicherer zu finden.
Bekomme ich eine BU trotz Psychotherapie?
Eine zurückliegende Psychotherapie führt nicht automatisch zur Ablehnung, wird aber unterschiedlich bewertet. Wichtig sind Anlass, Zeitabstand, ob sie abgeschlossen ist und ob es eine leichtere Belastungssituation oder eine schwerere Erkrankung war. Gerade hier lohnt sich die anonyme Voranfrage besonders, weil die Einschätzungen der Versicherer stark abweichen. Eine pauschale Aussage ist nicht möglich – die individuelle Prüfung entscheidet.

Wenn Sie eine Vorerkrankung haben und deshalb bisher um die BU einen Bogen gemacht haben: Geben Sie dem Thema noch eine Chance. Die Wahrscheinlichkeit, dass sich ein gangbarer Weg findet, ist größer, als Sie vermutlich denken – und herauszufinden kostet Sie nichts und riskiert nichts.

Ich gehe diesen Weg regelmäßig mit Menschen, die schon aufgegeben hatten. Lassen Sie uns Ihre Situation anonym prüfen, bevor Sie das Kapitel abhaken.

SW
Autorin
Sarah Maria Wollmann
Freie Versicherungsmaklerin · Lohmar
Ich begleite Menschen mit Vorerkrankungen auf dem Weg zur Arbeitskraftabsicherung – konsequent über die anonyme Voranfrage, damit aus einer vorsichtigen Frage kein Eintrag wird, der später Türen verschließt. Marktunabhängig und ehrlich, auch wenn die Antwort manchmal Geduld verlangt.
Reg.-Nr. D-OKIK-9STX0-44 · IHK Bonn/Rhein-Sieg · § 34d Abs. 1 GewO
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Lassen Sie uns Ihre Chancen
prüfen – ohne Risiko.

Bevor Sie das Thema BU abhaken: Ich prüfe anonym, wer Sie zu welchen Bedingungen versichern würde. Es wird nichts aktenkundig, solange nicht klar ist, dass es passt. Kostenlos und unverbindlich.

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Rechtlicher Hinweis: Dieser Artikel dient der allgemeinen Information und ersetzt keine individuelle Beratung. Ob und zu welchen Bedingungen ein Versicherungsschutz möglich ist, entscheidet der jeweilige Versicherer im Einzelfall anhand der konkreten Gesundheitsangaben; die genannten Bewertungen sind allgemeine Orientierung und keine Zusage. Angaben zu Vertragsbedingungen richten sich nach dem jeweiligen Tarif. Sarah Maria Wollmann ist als freie Versicherungsmaklerin (Reg.-Nr. D-OKIK-9STX0-44) tätig und berät marktunabhängig gemäß §§ 60, 61 VVG. Keine Rechts- oder Gesundheitsberatung.

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