BU für Selbstständige

Berufsunfähigkeitsversicherung für Selbstständige – worauf es ankommt | Sarah Wollmann
Arbeitskraftabsicherung August 2026 ca. 11 Min. Lesezeit

Berufsunfähigkeits­versicherung
für Selbstständige

Als Selbstständige hängt Ihr komplettes Einkommen an Ihrer Arbeitskraft. Kein Arbeitgeber zahlt Lohn weiter, kein Betrieb läuft ohne Sie. Und anders als Angestellte haben viele Selbstständige nicht einmal ein staatliches Auffangnetz, wenn die Gesundheit nicht mehr mitmacht. Genau deshalb ist die Berufsunfähigkeitsversicherung für Sie kein Randthema – sondern die vielleicht wichtigste Absicherung überhaupt.

Der Kern

Warum die BU für Selbstständige
besonders zählt

Bei Angestellten fange ich in der Beratung oft mit dem Satz an: „Ihre Arbeitskraft ist Ihr größtes Vermögen.“ Bei Selbstständigen stimmt das doppelt. Denn Sie haben nicht nur kein Gehalt, das im Krankheitsfall weiterläuft – Sie tragen häufig auch noch laufende Betriebskosten, die weitergehen, egal ob Sie arbeiten können oder nicht.

Rechnen Sie einmal grob durch, was zusammenkommt, wenn Sie über Monate oder dauerhaft ausfallen: der private Lebensunterhalt, die Miete fürs Büro oder die Praxis, laufende Kredite, Leasingraten, vielleicht Gehälter von Mitarbeitern. Und parallel dazu bricht das ein, was das alles bezahlt – Ihr Umsatz.

Die BU-Versicherung springt genau hier ein. Sie zahlt eine vereinbarte monatliche Rente, wenn Sie Ihren Beruf aus gesundheitlichen Gründen dauerhaft nicht mehr oder nur noch eingeschränkt ausüben können.

Der blinde Fleck

Das Loch im staatlichen Netz

Hier liegt der entscheidende Unterschied zu Angestellten – und der Grund, warum so viele Selbstständige ihn übersehen.

Angestellte, die in die gesetzliche Rentenversicherung einzahlen, haben zumindest einen gewissen Anspruch auf die staatliche Erwerbsminderungsrente. Die ist niedrig, oft zu niedrig zum Leben – aber sie ist da. Viele Selbstständige zahlen gar nicht erst in die gesetzliche Rentenversicherung ein. Für sie gibt es dieses Netz nicht.

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Der Unterschied in einem Satz
Wer nicht gesetzlich rentenversichert ist, hat bei dauerhafter gesundheitlicher Einschränkung keinen Anspruch auf die gesetzliche Erwerbsminderungsrente. Ohne private BU steht dann im Ernstfall gar nichts zur Verfügung.
 
Situation bei Berufsunfähigkeit
Angestellte
Gesetzliche Erwerbsminderungsrente (niedrig, aber vorhanden) plus ggf. private BU
Selbstständige ohne GRV
Kein staatliches Auffangnetz – allein auf private Vorsorge angewiesen
Verkammerte Freiberufler
Berufsständisches Versorgungswerk – dessen BU-Schutz greift aber oft erst bei voller Berufsunfähigkeit

Verkammerte Freiberufler wie Ärzte oder Anwälte sind ein Sonderfall: Sie haben ihr Versorgungswerk. Dessen Berufsunfähigkeitsschutz reicht aber häufig nicht, weil er oft erst bei vollständiger Berufsunfähigkeit greift. Mehr dazu im Beitrag zur Versicherung für Freiberufler.

Der Sonderfall

Die Umorganisationsklausel –
was Selbstständige wissen müssen

Das ist die eine Klausel, die für Selbstständige gilt und für Angestellte nicht – und die im Leistungsfall über viel entscheidet.

Der Gedanke dahinter: Wenn Sie einen eigenen Betrieb führen, prüft der Versicherer im Leistungsfall, ob Sie den Betrieb zumutbar so umbauen könnten, dass Sie trotz Ihrer gesundheitlichen Einschränkung weiterarbeiten können. Also etwa Aufgaben, die Sie nicht mehr schaffen, an Mitarbeiter abgeben und sich selbst auf das konzentrieren, was noch geht.

Ist eine solche Umorganisation zumutbar möglich, kann die Leistung entfallen. Das klingt hart, ist aber nicht per se unfair – es kommt sehr auf die Formulierung und Ihre konkrete Situation an.

  • Einzelunternehmer ohne Mitarbeiter: Hier greift die Umorganisation meist ohnehin nicht – es gibt niemanden, an den man umverteilen könnte.
  • Betriebe mit Angestellten: Hier ist die genaue Formulierung der Klausel entscheidend. Gute Tarife setzen enge, faire Grenzen für das, was als „zumutbar“ gilt.
  • Gestaltende vs. ausführende Tätigkeit: Wer eine Schlüsselrolle im Betrieb hat, die sich nicht einfach delegieren lässt, ist besser gestellt als jemand, dessen Aufgaben leicht verteilbar sind.
Worauf ich hier achte
Beim Vergleich für Selbstständige schaue ich mir die Umorganisationsklausel jedes Tarifs genau an – nicht nur, ob sie da ist, sondern wie eng sie gefasst ist. Zwei Tarife mit demselben Preis können hier völlig unterschiedlich fair sein. Genau das ist der Punkt, an dem eine oberflächliche Online-Beratung selten in die Tiefe geht.
Die Qualitätsmerkmale

Worauf Sie beim Abschluss achten sollten

Eine BU ist nicht gleich eine BU. Der Preis sagt wenig – die Bedingungen sagen alles. Das sind die Merkmale, auf die es bei einem guten Vertrag ankommt.

Verzicht auf abstrakte Verweisung
Der Versicherer darf Sie nicht auf einen anderen Beruf verweisen, den Sie theoretisch noch ausüben könnten, den Sie aber gar nicht ausüben. Ein Muss – das enthalten heute gute Tarife.
Faire Umorganisationsklausel
Für Selbstständige der zentrale Punkt (siehe oben). Die Klausel sollte eng und fair gefasst sein.
Nachversicherungsgarantie
Damit können Sie die BU-Rente später ohne erneute Gesundheitsprüfung erhöhen – wichtig, wenn Ihr Geschäft wächst oder sich Ihre Lebenssituation ändert (Heirat, Kind, Immobilie).
Leistung ab 50 % Berufsunfähigkeit
Guter Standard: Die volle Rente wird gezahlt, wenn Sie zu mindestens 50 % berufsunfähig sind – Sie müssen also nicht komplett ausfallen.
Weltweiter Versicherungsschutz
Der Schutz sollte unabhängig davon gelten, wo Sie leben oder arbeiten – gerade bei international tätigen Selbstständigen relevant.
Rückwirkende Leistung / Stundung
Gute Tarife zahlen rückwirkend ab Eintritt der BU und bieten in finanziell engen Phasen eine Beitragsstundung, statt den Vertrag sofort zu gefährden.
Die Höhe

Wie hoch die BU-Rente sein sollte

Bei Selbstständigen greift die übliche Faustformel zu kurz, die sich nur am Nettoeinkommen orientiert. Denn Sie müssen mehr abdecken als nur den privaten Lebensunterhalt.

  • Privater Lebensunterhalt: Was Sie und Ihre Familie zum Leben brauchen.
  • Betriebliche Fixkosten: Was weiterläuft, auch wenn kein Umsatz reinkommt – zumindest für eine Übergangszeit.
  • Kranken- und Pflegeversicherung: Die Beiträge laufen weiter und wollen bezahlt sein.
  • Altersvorsorge: Im Leistungsfall können Sie oft nicht mehr für die Rente sparen – das reißt eine zweite Lücke, die mitgedacht werden sollte.
Mein Vorgehen
Ich rechne die nötige Höhe mit Ihnen anhand Ihrer echten Zahlen durch – Lebenshaltung, Fixkosten, bestehende Absicherung. Lieber eine solide Rente, die im Ernstfall wirklich trägt, als eine zu niedrige, die das Problem nur kaschiert. Gleichzeitig muss der Beitrag dauerhaft bezahlbar bleiben, gerade bei schwankendem Einkommen. Mehr zur Arbeitskraftabsicherung →
Der heikle Punkt

Vorerkrankungen und die
anonyme Voranfrage

Viele schieben die BU auf, weil sie eine Vorerkrankung haben und eine Ablehnung fürchten. Verständlich – aber genau hier gibt es einen Weg, der viel Ärger erspart.

Das Problem: Stellen Sie einen offiziellen Antrag und werden abgelehnt, kann diese Ablehnung in einer Datei gespeichert werden, die auch andere Versicherer einsehen. Eine einzige unbedachte Anfrage kann so spätere Anträge bei allen Anbietern erschweren.

Die Lösung: anonyme Risikovoranfrage
Bei einer anonymen Risikovoranfrage übermittle ich Ihre Gesundheitsangaben ohne Ihren Namen an mehrere Versicherer und hole deren Einschätzung ein. So erfahren wir, wer Sie zu welchen Bedingungen versichern würde – ganz ohne dass eine Ablehnung oder ein Ausschluss aktenkundig wird. Erst wenn feststeht, wo die Chancen gut stehen, stellen wir den echten Antrag. Das ist besonders bei Vorerkrankungen der sichere Weg.

Zu diesem Thema gibt es einen eigenen, ausführlichen Beitrag: BU-Versicherung mit Vorerkrankungen.

Plan B

Wenn die BU nicht geht –
Alternativen

Manchmal ist eine klassische BU zu teuer oder wegen Vorerkrankungen oder eines risikoreichen Berufs nicht zu bekommen. Dann ist das noch kein Grund, ganz auf Absicherung zu verzichten. Es gibt Alternativen, die einen Teil des Schutzes bieten.

  • Grundfähigkeitsversicherung: Zahlt, wenn bestimmte körperliche oder geistige Grundfähigkeiten verloren gehen (z. B. Sehen, Gehen, Hände gebrauchen). Oft leichter zu bekommen und günstiger als eine BU.
  • Erwerbsunfähigkeitsversicherung: Greift, wenn Sie überhaupt keiner Tätigkeit mehr nachgehen können – die Hürde ist höher als bei der BU, dafür ist sie oft leichter erhältlich.
  • Dread-Disease- oder Multi-Risk-Policen: Zahlen bei schweren Krankheiten. Kein vollwertiger BU-Ersatz, aber in bestimmten Situationen eine sinnvolle Ergänzung.
Wichtig zu verstehen
Diese Alternativen sind kein gleichwertiger Ersatz für eine BU – sie decken jeweils nur einen Ausschnitt ab. Aber ein Teilschutz ist besser als gar keiner. Welche Variante in Ihrer Situation realistisch und sinnvoll ist, klären wir gemeinsam – ehrlich, auch wenn die Antwort manchmal „das reicht nur als Notlösung“ lautet.
Häufige Fragen

Was Selbstständige mich
am häufigsten fragen

Brauchen Selbstständige wirklich eine Berufsunfähigkeitsversicherung?
Für die meisten Selbstständigen ist sie besonders wichtig, weil sie in der Regel keinen oder nur geringen Anspruch auf die gesetzliche Erwerbsminderungsrente haben. Wer nicht in die gesetzliche Rentenversicherung einzahlt, steht bei dauerhafter gesundheitlicher Einschränkung ohne staatliches Auffangnetz da. Da das gesamte Einkommen an der eigenen Arbeitskraft hängt, ist deren Absicherung existenziell.
Was ist die Umorganisationsklausel?
Sie betrifft speziell Selbstständige mit eigenem Betrieb. Der Versicherer kann prüfen, ob der oder die Selbstständige den Betrieb zumutbar so umorganisieren könnte, dass die Tätigkeit trotz gesundheitlicher Einschränkung weiter möglich ist – etwa durch Umverteilung von Aufgaben auf Mitarbeiter. Ist das zumutbar möglich, kann die Leistung entfallen. Bei Einzelunternehmern ohne Mitarbeiter greift die Umorganisation meist ohnehin nicht. Wichtig ist eine faire, eng gefasste Formulierung.
Was ist eine anonyme Risikovoranfrage?
Dabei werden die Gesundheitsdaten ohne Namensnennung an mehrere Versicherer übermittelt, um deren Einschätzung einzuholen. So lässt sich klären, ob und zu welchen Bedingungen ein Vertrag möglich wäre, ohne dass eine mögliche Ablehnung oder ein Ausschluss aktenkundig wird. Das ist besonders bei Vorerkrankungen sinnvoll, weil eine offizielle Ablehnung bei anderen Versicherern gespeichert werden und spätere Anträge erschweren kann.
Wie hoch sollte die BU-Rente für Selbstständige sein?
Als grobe Orientierung sollte sie den laufenden privaten Lebensunterhalt sichern und bei Selbstständigen zusätzlich berücksichtigen, dass keine Lohnfortzahlung und oft kein Krankengeld greift. Auch fortlaufende betriebliche Fixkosten und die Altersvorsorge, die im Leistungsfall sonst nicht weiter bespart werden kann, spielen eine Rolle. Die konkrete Höhe hängt von Einkommen, Fixkosten und vorhandener Absicherung ab und sollte individuell berechnet werden.
Was kostet eine BU für Selbstständige?
Der Beitrag hängt vom ausgeübten Beruf und dessen Risikoeinstufung, dem Eintrittsalter, dem Gesundheitszustand, der Höhe der gewünschten Rente und der Laufzeit ab. Körperlich tätige Selbstständige zahlen in der Regel mehr als überwiegend im Büro tätige. Da eine pauschale Angabe wenig aussagt, ist ein individueller Vergleich sinnvoll – als freie Maklerin stelle ich mehrere Anbieter gegenüber.

Die BU ist für Selbstständige keine Versicherung unter vielen – sie ist die, ohne die alles andere wacklig steht. Wer sein Einkommen allein aus der eigenen Arbeitskraft zieht, sollte genau diese Arbeitskraft zuerst absichern.

Der Markt ist unübersichtlich, und gerade bei den Details – Umorganisation, Nachversicherung, Verweisung – trennt sich die Spreu vom Weizen. Genau da vergleiche ich für Sie und finde den Tarif, der zu Ihrer Situation und Ihrem Budget passt.

SW
Autorin
Sarah Maria Wollmann
Freie Versicherungsmaklerin · Lohmar
Ich berate Selbstständige und Freiberufler marktunabhängig zur Arbeitskraftabsicherung. Bei Vorerkrankungen gehe ich den Weg über die anonyme Voranfrage – damit aus einer vorsichtigen Frage kein Eintrag wird, der später Türen verschließt.
Reg.-Nr. D-OKIK-9STX0-44 · IHK Bonn/Rhein-Sieg · § 34d Abs. 1 GewO
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Rechtlicher Hinweis: Dieser Artikel dient der allgemeinen Information und ersetzt keine individuelle Beratung. Der konkrete Leistungsumfang, Ausschlüsse und Bedingungen richten sich nach dem jeweiligen Versicherungsvertrag; Angaben zu Klauseln und Leistungen sind allgemeine Orientierung und können je nach Tarif abweichen. Sarah Maria Wollmann ist als freie Versicherungsmaklerin (Reg.-Nr. D-OKIK-9STX0-44) tätig und berät marktunabhängig gemäß §§ 60, 61 VVG. Keine Steuer- oder Rechtsberatung.

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