Was ist ein freier Versicherungsmakler?
Was ist eine freie Versicherungsmaklerin?
Der Begriff klingt sperrig, und in der Praxis wirft er ständig Fragen auf. Was ist der Unterschied zu einem normalen Versicherungsberater an der Ecke? Für wen arbeitet so jemand eigentlich? Und was heißt „frei“ genau? Ich erkläre das hier so, wie ich es auch im Erstgespräch tue – ohne Fachchinesisch.
Was „frei“ wirklich bedeutet
„Frei“ heißt: an keinen Versicherer gebunden. Ein Vertreter der Allianz kann Ihnen Allianz-Produkte anbieten – und sonst nichts. Ich als freie Maklerin kann den ganzen Markt vergleichen und Ihnen das empfehlen, was zu Ihrer Situation passt. Nicht das, was gerade im Sortiment einer bestimmten Gesellschaft steht.
Ein Missverständnis räume ich gleich mit aus: „Frei“ meint nicht „kostenlos“. Es bezieht sich allein auf die fehlende Bindung an einen Versicherer. Zur Frage der Kosten komme ich gleich noch.
Für wen ich arbeite
Das ist der Punkt, auf den es ankommt – und der die Maklerin vom Vertreter unterscheidet. Rechtlich gelte ich als Sachwalterin meiner Kundinnen und Kunden. Ich stehe auf Ihrer Seite, nicht auf der eines Versicherers. Das ist keine Marketingaussage, sondern ergibt sich direkt aus dem Gesetz.
Der zweite Punkt hat eine Konsequenz, die vielen nicht bewusst ist: Wenn ich Ihnen etwas Falsches empfehle, hafte ich dafür aus meiner eigenen Berufshaftpflicht. Bei einem Vertreter läuft die Haftung in der Regel über den Versicherer. Sie haben bei mir also einen eigenen Ansprechpartner, wenn die Beratung nicht gestimmt hat.
Maklerin, Vertreter, Beraterin –
die Unterschiede
Alle drei brauchen eine Zulassung nach § 34d GewO. Das allein sagt also wenig. Entscheidend ist, für wen sie arbeiten und wie sie bezahlt werden.
Den Unterschied zwischen Maklerin und Vertreter habe ich in einem eigenen Beitrag ausführlicher aufgeschrieben: Versicherungsmakler vs. Vertreter.
Was die Beratung kostet
Meistens nichts – jedenfalls nicht direkt. Ich werde bei einem Abschluss über eine Courtage vom Versicherer vergütet, also über einen Teil der Prämie, die Sie ohnehin zahlen. Ob Sie über mich abschließen oder direkt beim Versicherer, ist für Ihren Beitrag in der Regel gleich.
- Das Erstgespräch und die Beratung kosten Sie nichts extra.
- Die Courtage ist in der Prämie ohnehin eingerechnet.
- Fragen Sie mich nach der Höhe, lege ich sie offen – dazu bin ich nach § 61 Abs. 1 VVG verpflichtet.
Häufige Fragen
Was ist eine freie Versicherungsmaklerin?
Was bedeutet „frei“ bei einer freien Versicherungsmaklerin?
Ist das dasselbe wie eine unabhängige Versicherungsberaterin?
Was kostet die Beratung bei einer freien Versicherungsmaklerin?
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