Versicherungsmakler in Lohmar – was bedeutet unabhängige Beratung? | Sarah Maria Wollmann

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Versicherungsmakler in Lohmar – was bedeutet unabhängige Beratung? | Sarah Wollmann

Versicherungsmakler in Lohmar –
was bedeutet unabhängige Beratung?

Du suchst eine Versicherungsberatung, die wirklich auf deiner Seite steht – nicht auf der Seite einer bestimmten Versicherungsgesellschaft. Aber was steckt dahinter, wenn jemand von „unabhängiger Beratung“ spricht? Und warum nenne ich mich eigentlich „freie Versicherungsmaklerin“ und nicht „unabhängige Versicherungsmaklerin“? Das erkläre ich dir hier – ehrlich und ohne Marketingblasen.

Der Unterschied, der wirklich zählt: Makler vs. Vertreter

Wenn du in Deutschland eine Versicherungsberatung in Anspruch nimmst, sitzt dir in der Regel einer von zwei Typen von Vermittlern gegenüber – und der Unterschied ist fundamental:

✓ Für dich tätig
Versicherungsmakler
Tätig im Interesse des Kunden. Gesetzlich verpflichtet, den Markt weitgehend zu analysieren und das für dich passende Produkt zu empfehlen (§ 60 VVG). Keine exklusive Bindung an einen Versicherer.
⚠ Für Versicherer tätig
Versicherungsvertreter
Vertritt einen oder mehrere bestimmte Versicherer (§ 34d Abs. 4 GewO). Kann oder darf nur Produkte dieser Gesellschaft(en) vermitteln – kein marktweiter Vergleich möglich oder verpflichtend.

Diese Unterscheidung ist gesetzlich geregelt und hat direkte Auswirkungen auf deine Beratungsqualität. Als Versicherungsmaklerin nach § 34d Abs. 1 GewO bin ich per Gesetz dazu verpflichtet, deinen Bedarf zu analysieren, den Markt zu vergleichen und dir eine Empfehlung zu geben, die zu deiner Situation passt – nicht zu den Provisionszielen einer bestimmten Gesellschaft.

Ein Versicherungsvertreter kann dir das strukturell nicht bieten, selbst wenn er es wollte. Er ist vertraglich an seine Gesellschaft(en) gebunden.

Warum ich mich nicht „unabhängige Versicherungsmaklerin“ nenne

Hier kommen wir zu einem Punkt, der mir besonders wichtig ist – weil er zeigt, wie ernst ich es mit Transparenz meine.

Im Versicherungsvertrieb kursiert der Begriff „unabhängiger Versicherungsmakler“ häufig als Marketing-Versprechen. Er klingt gut, suggeriert völlige Neutralität – und ist aus rechtlicher Sicht problematisch.

⚠ Rechtlicher Hinweis – Irreführungsgefahr
Der Begriff „unabhängiger Versicherungsmakler“ kann nach § 5 UWG (Gesetz gegen unlauteren Wettbewerb) als irreführend eingestuft werden. Der Grund: Versicherungsmakler erhalten für ihre Vermittlungstätigkeit in der Regel eine Courtage (Provision) vom Versicherer. Diese wirtschaftliche Verbindung schließt eine vollständige Unabhängigkeit im Wortsinn aus. Wer dennoch mit dem Begriff „unabhängig“ wirbt, riskiert eine Abmahnung durch Mitbewerber oder Wettbewerbsverbände.

Das bedeutet nicht, dass Makler schlechter beraten als Berater auf Honorarbasis. Es bedeutet nur: Der Begriff „unabhängig“ ist rechtlich besetzt und darf nicht leichtfertig verwendet werden.

Der Unterschied zwischen Makler und Versicherungsberater

Es gibt in Deutschland tatsächlich eine Berufsgruppe, die sich mit Recht als wirklich unabhängig bezeichnen darf: den Versicherungsberater nach § 34d Abs. 2 GewO. Dieser darf ausdrücklich keine Provisionen annehmen und wird ausschließlich durch Honorare des Kunden vergütet. Damit entfällt jeglicher wirtschaftlicher Anreiz, ein bestimmtes Produkt zu empfehlen.

Merkmal Versicherungsmakler (§ 34d Abs. 1) Versicherungsberater (§ 34d Abs. 2) Vertreter (§ 34d Abs. 4)
Für wen tätig? Für den Kunden Für den Kunden Für den/die Versicherer
Vergütung Courtage durch Versicherer Honorar durch Kunden – keine Courtage Provision durch Versicherer
Marktvergleich Verpflichtend (§ 60 VVG) Möglich Nur eigene Produkte
Begriff „unabhängig“ Rechtlich problematisch Zulässig Nicht zutreffend
Begriff „frei“ Korrekt & zulässig Ebenfalls möglich Nicht zutreffend

„Frei“ statt „unabhängig“ – und was das für dich bedeutet

Ich nenne mich bewusst freie Versicherungsmaklerin – und das aus gutem Grund: Dieser Begriff beschreibt präzise, was ich bin und was ich kann.

„Frei“ bedeutet in diesem Kontext: Ich bin an keine bestimmte Versicherungsgesellschaft gebunden. Ich habe keine Exklusivverträge, keine Absatzziele für bestimmte Anbieter, keinen Druck, dir ein Produkt zu empfehlen, das dir nicht passt. Ich vergleiche den Markt – und das ist gesetzlich sowohl mein Recht als auch meine Pflicht.

Was § 60 VVG für dich konkret bedeutet
§ 60 Versicherungsvertragsgesetz (VVG) verpflichtet mich als Maklerin, meinen Rat auf eine ausreichende Zahl von auf dem Markt angebotenen Versicherungsverträgen zu stützen – sofern keine eingeschränkte Marktanalyse vereinbart wird. Das ist kein freiwilliger Service. Das ist gesetzlich festgeschriebener Verbraucherschutz.

Für dich bedeutet das: Du hast Anspruch darauf, dass ich dir nicht einfach das nächstbeste Produkt verkaufe, sondern das für dich passende – nach einer echten Marktrecherche.

Dazu kommt: Ich bin verpflichtet, dir meine Vergütung auf Nachfrage transparent offenzulegen. Du weißt also, wer mich bezahlt und in welcher Höhe – keine versteckten Interessenkonflikte.

Was das in der Praxis heißt – am Beispiel Lohmar

Als freie Versicherungsmaklerin in Lohmar berate ich Menschen aus dem Rhein-Sieg-Kreis und deutschlandweit. Und was mich von einer Bankberaterin oder einem Ausschließlichkeitsvertreter vor Ort unterscheidet, ist nicht nur die rechtliche Konstruktion – es ist die Art, wie ich arbeite:

  • Ich schaue mir zunächst an, was du bereits hast – und wo echte Lücken bestehen. Kein Mensch braucht mehr Versicherungen, sondern die richtigen.
  • Ich vergleiche Angebote nach Leistungsbedingungen, nicht nur nach Preis. Gerade bei der Berufsunfähigkeitsversicherung entscheidet die Qualität der Klauseln, nicht die Höhe des Beitrags.
  • Ich begleite dich auch nach dem Abschluss – wenn du einen Schaden meldest, einen Vertrag anpassen oder kündigen möchtest.
  • Ich erkläre dir alles so, dass du es verstehst. Kein Fachjargon, kein Druck, keine Entscheidung, mit der du dich nicht wohlfühlst.

Ich komme aus einer Versicherungsfamilie, bin seit über 20 Jahren in der Branche tätig und habe meinen Mann beim Aufbau seines Unternehmens begleitet. Ich kenne die Perspektive beider Seiten: die der Beraterin und die der Unternehmerin, die selbst Entscheidungen unter Unsicherheit treffen muss.

Das prägt meine Arbeit – und das ist der Grund, warum meine Klientinnen und Klienten wissen, dass ich meine, was ich sage.

Für wen ich in Lohmar und deutschlandweit tätig bin

Mein Schwerpunkt liegt auf drei Zielgruppen, die im klassischen Versicherungsvertrieb oft zu kurz kommen:

  • Frauen und Unternehmerinnen: Themen wie die Rentenlücke, Berufsunfähigkeitsabsicherung und Hinterbliebenenvorsorge sind für Frauen oft besonders drängend – und werden in der Standardberatung häufig nicht ausreichend berücksichtigt.
  • Selbstständige und Freiberufler: Sie tragen ein besonderes Risiko, weil der gesetzliche Sozialversicherungsschutz für sie oft lückenhaft oder gar nicht vorhanden ist. Von der Krankenversicherung bis zur Betriebshaftpflicht – ich kenne die Besonderheiten aus eigener Erfahrung.
  • Familien und Privatpersonen: Wer Verantwortung für andere trägt, braucht Klarheit. Nicht zehn Verträge – sondern die richtigen fünf, richtig aufgestellt.

Die Beratung findet persönlich statt – in Lohmar, im Rhein-Sieg-Kreis oder per Videokonferenz deutschlandweit. Was immer für dich am bequemsten ist.

Das Wichtigste in Kürze

  • Als Versicherungsmaklerin bin ich gesetzlich auf deiner Seite – nicht auf der Seite einer bestimmten Gesellschaft.
  • Der Begriff „unabhängig“ ist im Versicherungsbereich rechtlich heikel und kann irreführend sein – deshalb verwende ich ihn nicht.
  • Ich bin eine freie Versicherungsmaklerin: nicht gebunden, marktvergleichend, transparent in meiner Vergütung.
  • Meine gesetzliche Pflicht (§ 60 VVG) ist dein Verbraucherschutz: Ich muss den Markt für dich analysieren.
  • Ich berate persönlich, ehrlich und ohne Druck – in Lohmar, im Rhein-Sieg-Kreis und bundesweit.
SW
Autorin
Sarah Maria Wollmann
Freie Versicherungsmaklerin · Lohmar
Seit über 20 Jahren im Versicherungs- und Finanzbereich. Aus einer Versicherungsfamilie, selbst Unternehmerin – und überzeugt davon, dass gute Beratung nicht laut sein muss, sondern ehrlich.
Reg.-Nr. D-OKIK-9STX0-44 · IHK Bonn/Rhein-Sieg · Zulassung nach § 34d Abs. 1 GewO
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Rechtlicher Hinweis: Dieser Artikel dient der allgemeinen Information und stellt keine Rechts- oder Steuerberatung dar. Die Ausführungen zu § 5 UWG, § 60 VVG und § 34d GewO geben den allgemeinen Rechtsstand wieder und ersetzen keine individuelle rechtliche Prüfung. Sarah Maria Wollmann ist als freie Versicherungsmaklerin (Reg.-Nr. D-OKIK-9STX0-44) tätig und berät zu Versicherungsprodukten gemäß §§ 60, 61 VVG. Für rechtliche Fragen wenden Sie sich an einen Fachanwalt für Versicherungsrecht.

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